liberal, sozial, modern

liberal

Das neue Gesetz schränkt weniger ein. Viele unnötige Bestimmungen fallen weg. Was bleibt, ist übersichtlicher und bietet den richtigen Rahmen für eine lebendige Stadt und ein respektvolles Miteinander.

sozial

Mit dem neuen Übertretungsstrafgesetz gibt es ­weniger Ärger. Weil vor einer Busse in der Regel eine Warnung ausgesprochen wird. Zudem werden die Lebensrealitäten von Personen am Rande unserer ­Gesellschaft entkriminalisiert.

modern

Das bisherige Übertretungsstrafgesetz kommt aus einem anderen Jahrhundert. Mit der Totalrevision hat die Polizei wieder eine Grundlage, adäquat auf die aktuellen Herausforderungen in unserem Kanton zu reagieren.

Komiteemitglieder

Deshalb JA

Ein übersichtlicher Kompromiss
Diese Gesetzesrevision dient primär dazu, das kantonale Strafrecht wieder einheitlich und übersichtlich zu konzipieren. Insgesamt wird das Gesetz um fast zwei Drittel schlanker als das bisherige Übertretungsstrafgesetz. Es wurde durch die vorberatende Kommission gründlich vorberaten und einstimmig verabschiedet. Der Grosse Rat stimmte dem Gesetz sehr deutlich zu.

Keine Ausgrenzung
Wer nichts hat, soll dafür nicht auch noch bestraft werden. Deshalb hat der Grosse Rat das Bettelverbot im Übertretungsstrafgesetz aufgehoben. Geahndet wird aber weiterhin das Betteln von Banden, bei welchem Menschen systematisch ausgenutzt werden.

Keine unnötige Bestrafung von Jugendlichen
Sie sehen aus wie Getränkedosen, machen aber Musik – Bluetooth-Lautsprecher sind für viele junge Menschen ein normales Freizeit-Accessoire. Dass die Jugendlichen damit höchstens geduldet sind und immer gebüsst werden können, ist stossend. Nur wenn es eine vernünftige Regelung gibt, können sie auch einen vernünftigen Umgang mit ihrer Freizeitkultur pflegen.

Keine schlaflosen Nächte
Studien belegen, dass sich der durchschnittliche Einschlafzeitpunkt in der Schweiz innert zwanzig Jahren um 43 Minuten nach hinten verschoben hat. Die Nachtruhe blieb aber bei 22 Uhr bestehen. Das führt zu unnötigen Konflikten und bildet die städtische Realität nicht mehr ab. Deshalb ist im neuen Gesetz um 23 Uhr Nachtruhe. Bereits ab 19 Uhr gelten aber schon strengere Massstäbe als tagsüber.

Kein Freipass für Lärm
Wer zu laut ist, ist zu laut und wird zur Rechenschaft gezogen. Mit oder ohne Böxli. Vor oder nach der Nachtruhe. Das sieht das Gesetz weiterhin vor. Zusätzlich verbietet es den Gebrauch von Lautsprechern auf öffentlichem Grund zwischen 22 und 7 Uhr. Damit wird für Ruhe und Ordnung gesorgt. Das Gesetz ist ein wohlausgefeilter Kompromissvorschlag, der sowohl das Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohnern wie auch die Realitäten des städtischen Lebens berücksichtigt. Zudem: Der Dialog unter den Betroffenen bewirkt mehr als jeder Gesetzesparagraph.